März 2022: Impfpflicht wird auch Hebammen betreffen
Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sieht vor, dass ab 16. März kommenden Jahres in bestimmten Einrichtungen tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen bzw. ein ärztliches Zeugnis zum Bestehen einer Impfunfähigkeit vorweisen können.
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