Freiberufliche Hebammen

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Die maßgeblichen Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband haben sich 2020 auf neue Kriterien für Geburten bei gesetzlich versicherten Schwangeren im häuslichen Umfeld geeinigt. Die Kriterien gelten seit dem 1. April 2020 und lösen die 2015 vereinbarten Ausschlusskriterien ab.

Der neue Kriterienkatalog soll Schwangeren wie freiberuflichen Hebammen helfen, den richtigen Geburtsort zu finden. Während bei Schwangeren ohne oder mit nur geringen medizinischen Risiken nichts gegen eine Geburt außerhalb einer Klinik spricht, sieht es bei Frauen mit bestimmten Vorerkrankungen oder komplizierteren Schwangerschaftsverläufen anders aus. Die individuelle Risikoeinschätzung von Mutter und Kind ist dabei als Prozess zu verstehen, so dass sich die Wahl des Geburtsortes im Laufe der Schwangerschaft ändern kann.

Mit dem neuen Katalog sind die Ausschlusskriterien nun endlich evidenzbasiert. Er ist für freiberufliche tätige Hebammen verbindlich, damit sie Hausgeburten mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Schwangeren abrechnen können.

digitale Leistungserbringung

Für die Zeit der Corona-Pandemie gelten Sonderregelungen bei der Vergütung. Die Leistungserbringung soll bis 31.03.2021 auch digital möglich sein. Der Deutsche Hebammenverband setzt sich Verhandlungen Fortführung digitaler Leistungserbringungen über den gesamten Zeitraum der Pandemie ein.