März 2022: Impfpflicht wird auch Hebammen betreffen

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Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sieht vor, dass ab 16. März kommenden Jahres in bestimmten Einrichtungen tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen bzw. ein ärztliches Zeugnis zum Bestehen einer Impfunfähigkeit vorweisen können.

Die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht wird u.a. auch Hebammen, sowohl in Geburtseinrichtungen als auch in freiberuflicher Tätigkeit, betreffen. Arbeitsrechtlich müssen noch viele Fragen geklärt werden, die Rechtsstelle des DHV ist mit derzeit mit der Prüfung beschäftigt.

Als Berufs- und Interessenverband erarbeitet der DHV keine eigene Impfempfehlung. Der Deutsche Hebammenverband unterstreicht, er habe weder die Kompetenz, noch die Legitimation oder das Mandat, sich für oder gegen eine Impfpflicht zu äußern.

Der Landesverband der Hessischen Hebammen e.V. fühlt sich der Vertretung aller seiner Mitglieder verpflichtet und behält sich deshalb eine neutrale Haltung zum Impfen vor. Wir distanzieren uns ausdrücklich von populistischen und rechtsradikalen Meinungen und Hasstiraden im Netz und anderswo.

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