Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
In Hessen sind laut Angaben des Sozialministeriums bis Anfang März neun Prozent der Beschäftigten im Gesundheitswesen ungeimpft. Wieviele Hebammen sich darunter befinden, wissen wir nicht. Für ungeimpfte Beschäftigte treten nun folgende Regelungen, hier in Kürze, in Kraft: Stufe 1: Bis 31. März müssen die Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt melden, wer keinen Immunitätsnachweis vorgelegt hat. […]
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