Übergangsvereinbarung: Leistungsvergütung freiberuflicher Hebammen steigt ab 1. April um 5 Prozent
Die Vertragspartner GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands haben sich darauf verständigt, die Vergütungen für Leistungen der Hebammenhilfe ab dem 01.04.2024 bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfevertrages um fünf Prozent zu erhöhen.
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