Hebammen gehen beim Pflegebonus erneut leer aus

Bild: Markus Spiske auf Pexels

Wieder einmal stehen Hebammen bei der Auszahlung des Pflegebonus mit leeren Händen da. Das Pflegebonusgesetz grenzt Hebammen aus und missachtet ihre Leistungen, die sie während der Corona-Pandemie zur Versorgung von Frauen und Familien erbracht haben. Zudem ist es Ausdruck einer empörenden Unkenntnis der Tätigkeitsbereiche von Hebammen in Kliniken.

Die Situation hat sich im Vergleich zu den Vorjahren noch verschlimmert. Seinerzeit war es möglich,

vor Ort über die Verteilung zu entscheiden. Das ist nun nicht mehr möglich. Das Gesetz bezieht sich ausschließlich auf Pflegefachkräfte – somit sind Hebammen von vornherein von einer Auszahlung ausgenommen.

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