Vorsorge von Arzt und Hebamme

Das gab es immer wieder: Frauenarztpraxen, die die Vorsorge für Schwangere allein in ihrer Hand behalten wollten – und ihre Patientinnen vor die Wahl Arzt/Ärztin oder Hebamme stellten. Die Bundesregierung hat nach einer Kleinen Anfrage verdeutlicht: Vorsorge von Arzt und Hebamme ist rechtens.

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