Vorsorge von Arzt und Hebamme
02. Feb 2017
Das gab es immer wieder: Frauenarztpraxen, die die Vorsorge für Schwangere allein in ihrer Hand behalten wollten – und ihre Patientinnen vor die Wahl Arzt/Ärztin oder Hebamme stellten. Die Bundesregierung hat nach einer Kleinen Anfrage verdeutlicht: Vorsorge von Arzt und Hebamme ist rechtens.
Lesen Sie hier mehr