Terminservice- und Versorgungsgesetz hilft bei Vermittlung nicht weiter

Am 14.03.2019 hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet.

Doch die bloße Veröffentlichung von Kontaktdaten freiberuflicher Hebammen behebt den Hebammenmangel nicht: Gut auffindbar sind Hebammen auch bislang schon. Was fehlt, ist ein Terminservice für Hebammenhilfe und eine Vermittlung bei Terminwünschen von Frauen an Hebammen, die freie Kapazitäten haben. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) fordert deshalb, die Terminserviceplattform weiter auszubauen.

Lesen Sie mehr dazu auf den Seiten des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)