Privatisierte Uniklinik Gießen und Marburg (UKGM) bekommt Landesmittel
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Vorbehaltlich der Zustimmung des Hessischen Landtages soll das UKGM vom Land Hessen innerhalb von zehn Jahren bis zu einer halben Milliarde Euro Investitionshilfen erhalten. Das wurde gestern von der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, und Ministerpräsident Volker Bouffier in Gießen mitgeteilt. Die private Betreiberin des UKGM Rhön/Asklepios verzichtet im Gegenzug auf betriebsbedingte Kündigungen und die Ausgliederung von Betriebsteilen. Rhön/Asklepios will Auszubildende des UKGM übernehmen und familienfreundlich werden. Zudem hat sich das Land Hessen die Option gesichert, das 2006 privatisierte UKGM wieder in Landeseigentum zu überführen. Und alle Gewinne, die das UKGM künftig erwirtschaftet, sollen dort verbleiben und dürfen nicht an die Aktionäre ausgeschüttet werden.
Vor allem Letzteres ist eine entscheidende Vereinbarung. Seit Beginn der Überführung des UKGM in private Trägerschaft hat der Konzern zu Lasten der Beschäftigten und der Patienten Gewinne erwirtschaftet. Dass das Land Hessen nun eine Investitionsförderung in Millionenhöhe bereitstellen muss, um den Betrieb am Leben zu erhalten, zeigt deutlich, dass die Privatisierung gescheitert ist. Und jetzt bezahlt wieder die Allgemeinheit die Zeche: Gewinne werden privatisiert und Verluste sozialisiert. Die Rücküberführung des UKGM in öffentliches Eigentum ist längst überfällig. Ein Rechtsgutachten dazu wurde erst im Jahr 2021 von ver.di, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Fraktion der LINKEN im Hessischen Landtag in Auftrag gegeben und erstellt. Mehr als 18 000 Menschen haben zudem den Landtag dazu aufgefordert, die nötigen Schritte zur Rücküberführung vorzubereiten. Die Schwarz-Grüne-Landesregierung will diesen Weg jedoch nicht gehen.
Die Vereinbarung des Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen ist angesichts der ohnehin augedünnten Personaldecke in den meisten Arbeitsbereichen des UKGM fast schon ein Hohn. Ob die vorgesehenen Investitionen auch dem Personal nützen, ist fraglich, denn sie sind zunächst für Gerätetechnik und Bausubstanz vorgesehen.