Niederlassungsförderung tritt ab 01. August in Kraft
© HMFG/Josh Schlasius
Seit gestern ist es amtlich: Im Rahmen einer Pressekonferenz im Geburtshaus Idstein hat Ministerin Diana Stolz das Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung freiberuflicher Hebammen (Niederlassungsförderung) zum 1. August 2024 mitgeteilt. Durch die Förderung soll den Hebammen in Hessen der Einstieg in die Freiberuflichkeit erleichtert und die hebammenhilfliche Versorgungssituation für Frauen und Familien verbessert werden.
Die Förderrichtlinie, die Antragsunterlagen und entsprechende Informationen sind ab dem 1. August 2024 auf der Website des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege zu finden unter:
https://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/hebammen
Noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht, hat die derzeitige Hessenkoalition die Niederlassungsförderung umgesetzt. Das könnte als Beleg dafür dienen, dass parteienübergreifend ein Bewusstsein für die Notwendigkeit der Verbesserung der Rahmenbedingungen der Hebammenhilfe besteht.
Förderfähig sind laut Richtlinie alle Maßnahmen und Anschaffungen im Zeitraum von bis zu drei Monaten vor der Niederlassung und bis zu sechs Monaten nach der Niederlassung, die in direktem Zusammenhang mit der Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit, der erstmaligen Gründung eines hebammmengeführten Geburtshauses oder der (Leistungs-)Erweiterung durch Neueinstellung einer Hebamme im Umfang von mindestens 15 Stunden/wöchentlich eines hebammengeführten Geburtshauses stehen. Dazu zählen insbesondere Praxisbedarf, Lehrmaterial, Büromaterial, IT-Ausstattung, Hygieneprodukte, Fitness- und Trainingsgeräte, Fortbewegungsmittel, Renovierungsmaßnahmen, zur Leistungserbringung benötigte Fortbildung, Leasing- und Mietzahlungen ohne Nebenkosten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen für freiberufliche Hebammen mindestens 5.000,00 Euro und für Geburtshäuser mindestens 10.000,00 Euro betragen. Detaillierte Informationen finden Sie unter der oben angegebenen Internetadresse.
Zuständig für alle Fragen zur Niederlassungsförderung ist das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, zu erreichen unter der Telefonnummer 0611-32190.
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Der Landesverband der Hessischen Hebammen e.V. hat sich sehr für das Zustandekommen der Niederlassungsförderung engagiert. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Kolleginnen eine Förderung beantragen und in ihrer Berufsausübung davon profitieren würden.
Die Förderrichtlinie finden Sie im Anhang.
Lesen Sie hier mehr auf der Seite des Hessischen Familienministeriums