Landesfrauenrat Hessen zur Abschaffung des § 219a StGB (“Werbeverbot”)

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Der Landesfrauenrat Hessen hat heute eine Pressemitteilung zur Abschaffung des § 219a veröffentlicht und titelt: “Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht und es ist gut so!”

Nun hat das Kabinett die Umsetzung dieses Reformvorhabens beschlossen und einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums gebilligt. Danach soll die Vorschrift des § 219a, die jegliche Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, aus dem StGB entfernt werden.

Hier können Sie die komplette Pressemitteilung vom 07.04.2022 nachlesen

Der Landesverband Hessischer Hebammen ist Mitgliedsverband im Landesfrauenrat Hessen.