HVVG: Ein empfindlicher Rückschritt für die Geburtshilfe
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Statement von Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV): „Der heute im Kabinett beschlossene Entwurf für das Krankenhausversorgung-Verbesserungsgesetz (KHVVG) ist für die klinische Geburtshilfe nicht nur enttäuschend, sondern auch schädlich. Weder wird, wie von Minister Lauterbach versprochen, die Behandlungsqualität verbessert, noch wird der Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern mit Geburtshilfe in ganz Deutschland erreicht. Das Gegenteil ist der Fall. Die alten, bekannten Fehler in der Finanzierung und Qualität der Geburtshilfe werden einfach fortgeführt. Die Fehlversorgung von Schwangeren und Gebärenden wird verschärft.
Wir warnen ausdrücklich: Auf dieser Grundlage kann die notwendige Verbesserung in der geburtshilflichen Versorgung weder in der Fläche noch in Ballungsräumen erreicht werden. Ohne Sicherstellung der Hebammenbetreuung werden weiterhin traumatisierende Geburtserfahrungen in Kauf genommen. Das ist erschütternd! Damit kann auch die weitere Abwanderung von Fachkräften nicht verhindert werden.
Nach den guten Absichten der Koalitionsparteien, die physiologische Geburtshilfe und Eins-zu-eins-Betreuung zu stärken, ist das heutige Ergebnis mehr als ernüchternd und absolut nicht nachvollziehbar. Minister Lauterbach spricht immer von Qualität, aber genau dieser Teil spielt in der Reform nunmehr gar keine Rolle – wie an der Geburtshilfe deutlich zu sehen ist.
Ich kann mich im Namen der Hebammen, Frauen und Familien jetzt nur noch an die Koalitionsfraktionen mit der eindringlichen Bitte wenden: Greifen Sie die guten, praxisnahen Lösungsvorschläge auf, die wir dem BMG unterbreitet haben. Lassen Sie die Geburtshilfe nicht wieder hintenüberfallen! Von Ihrem Einsatz hängt die Versorgung von rund 700.000 Geburten pro Jahr ab.“
Weitere Informationen:
Der Hebammenverband setzt sich für die Verankerung qualitätsgesicherter Hebammenkreißsäle im Gesetz ein, um sowohl die Förderung der physiologischen Geburtshilfe, die Sicherstellung der Eins-zu-eins Betreuung sowie die Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ zeitnah zu erreichen. Auch bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppe 42, Geburten, müssen Hebammenvertreter*innen beteiligt sein.
Die Stellungnahme zum Verbändeanhörungsverfahren des BMG finden Sie hier: DHV-Stellungnahme KHVVG BMG