Hessen: Schutz für Schwangerenberatung vor Belästigungen
Am 22. August 2019 war die erste Vorsitzende des Landesverbandes der Hessischen Hebammen, Martina Klenk, zur mündlichen Anhörung in den Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Hessisches Gesetz zum Schutz der Rechte von schwangeren Frauen bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch“ eingeladen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Bannmeile im Umkreis von 150 Metern rund um Beratungsstellen, Praxen und Kliniken vor, um Rat suchende Frauen vor militanten Abtreibungsgegnern zu schützen. Der Landesverband der Hessischen Hebammen e. V. folgt der Begründung zum Gesetzestext in allen Punkten, wie Martina Klenk in ihrer Stellungnahme darlegte.
Das hessische Innenministerium will nun schwangere Frauen mit einem Erlass vor Belästigungen mit Abtreibungsgegnern bewahren. Der Erlass ist eine untergesetzliche Regelung. Er tritt per 20. August in Kraft.