Förderaufruf zur Implementierung von hebammengeleiteten Kreißsälen in Hessen
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Der Landesverband der Hessischen Hebammen e.V. freut sich darüber, dass es der jetzigen Landesregierung doch noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist, die Empfehlung des Runden Tischs “Zukunftsprogramm Geburts- und Hebammenhilfe in Hessen” mit einem Förderaufruf zur Implementierung von hebammengeleiteten Kreißsälen in Hessen umzusetzen. Wir hoffen, dass sich viele Kliniken daran beteiligen werden.
Seit Anfang September ist der Förderaufruf des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Implementierung von hebammengeleiteten Kreißsälen in Hessen veröffentlicht. Sie finden diesen unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/hebammen . Ziel der Förderung ist es, mit dem Ausbau von Hebammenkreißsälen die interprofessionelle Zusammenarbeit in Hessen zu verbessern, die Arbeitszufriedenheit der Hebammen zu steigern und wieder mehr Hebammen für die klinische Geburtshilfe zu gewinnen. Zudem unterstützt die Landesförderung Frauen in ihrem Wunsch nach einer interventionsarmen Geburt und leistet einen Beitrag zur Erweiterung und Sicherstellung des Versorgungsangebots der Geburtshilfe in Hessen.
Antragsberechtigt sind im hessischen Krankenhausplan aufgenommene Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft mit einer geburtshilflichen Abteilung, die einen neuen Hebammenkreißsaal aufbauen möchten, oder bei denen bereits ein Hebammenkreißsaal vorhanden ist. Die finanzielle Zuwendung ist begrenzt auf einen die gesamte Laufzeit des Projektes maximalen Zuschussbeitrag von 25.000 € für die Einrichtung neuer Hebammenkreißsäle und von 12.500 € für einen bereits bestehenden Hebammenkreißsaal zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts.
Bewilligungsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Anträge für die Förderung können ab sofort schriftlich bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15. August 2024. Der Projektbeginn soll spätestens zum 1. November 2024 erfolgen. Die Projektlaufzeit soll mindestens 6 Monate und maximal 12 Monate umfassen. Die geförderten Maßnahmen sind spätestens zum 31. Juni 2025 abzuschließen. Förderanträge finden sich in elektronischer Form auf der Internetseite. Ansprechpartnerin für generelle Fragen zum Fördergegenstand und -verfahren ist beim HMSI in der Abteilung V/Referat V 6A Krankenhausplanung, Rettungsdienst und Digitalisierung Frau Ellen Körting (0611/3219-3399).