Neu! Einführung der Doppelabgabe: Kinderuntersuchungsheft mit zahnärztlichem Kinderuntersuchungsheft gekoppelt
Foto: KZVH, C. Herdt
Am 19. Januar 2022 wurde in Hessen etwas völlig Neues aus der Taufe gehoben, von dem man eigentlich hätte annehmen können, dass es durchaus schon lange hätte existieren können: Eltern erhalten dann nicht nur das sogenannte Gelbe Heft, sondern auch das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft in einer transparenten Mappe. Wenn die aktuell noch bestehenden Exemplare verteilt worden sind, werden die neuen U-Hefte gemeinsam ausgegeben und somit auch in Hebammenhänden landen.
Die Doppelabgabe der beiden Kinderuntersuchungshefte stellt als Gemeinschafts- und Pilotprojekt in dieser Form bundesweit eine Besonderheit dar! Dies wurde auch durch die Besetzung des Podiums bei der Presseerklärung deutlich:
Neben Staatsminister Kai Klose, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, waren Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, Dr. Ralf Moebus, Vorstand Landesverband Hessen, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Dr. Eckhard Starke, stv. Vorstandsvorsitzender der KVH, Dr. Wolfgang Seher, Arzt für Allgemeinmedizin und Vorsitzender der Bezirksärztekammer Frankfurt, Dr. Antje Köster-Schmidt, Referentin u. a. für Prophylaxe im Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen, Dr. Andrea Thumeyer, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen sowie der Landesverband der Hessischen Hebammen e.V., vertreten durch die zweite Vorsitzende, Susanne Otte-Seybold, vor Ort.
Der Landesverband begrüßt diesen Zusammenschluss deutlich, da auf diesem Weg allen Eltern die Mundpflege ihres Kindes zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ans Herz gelegt wird. Karies ist absolut heilbar – wenn er frühzeitig erkannt und therapiert wird.