digitale Leistungserbringung bis Ende März 2021 verlängert

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Steigende Infektionszahlen rücken die Nutzung digitaler Medien zur Leistungserbringung wieder in den Fokus. Die neue Laufzeit der Sondervereinbarung ist deshalb mindestens bis zum 31. März 2021 festgesetzt und sorgt so für Planungssicherheit.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) setzt sich in weiteren Verhandlungen für die Fortführung digitaler Leistungserbringungen über den gesamten Zeitraum der Pandemie ein.

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