DHV: PpUGV muss dringend angepasst werden

Bild: Vidal Balielo auf Pexels

Um einem akuten Hebammenmangel auf Schwangeren- und Wochenbettstationen entgegenzuwirken und damit einer drohenden Gefährdung der Versorgungssicherheit von Frauen und Neugeborenen vorzubeugen, muss das Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) dringend nachgebessert werden, fordert der Deutsche Hebammenverband (DHV).

Die PpUGV rechnet Hebammen nur noch mit maximal 5 bis 10 Prozent Stellenanteil auf Schwangeren- und Wochenbettstationen an und macht ihre Beschäftigung für Kliniken damit unrentabel.

Um den Personalschlüssel zu erfüllen, werden existierende Hebammenstellen gestrichen oder nicht wieder ausgeschrieben, obwohl sie dringend benötigt werden. Dafür werden Pflegekräfte von anderen Stationen abgezogen, um die Anforderungen der PpUGV zu erfüllen. Die Umsetzung der Verordnung führt somit zu einer weiteren Verschärfung des Hebammenmangels in der klinischen Geburtshilfe insgesamt, der Verschärfung des Mangels an regulärem Pflegepersonal auf den Stationen sowie zu einer Gefährdung bislang erfolgreicher geburtshilflicher Stationen

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) mit dem Positionspapier