AGB für den Stellenmarkt

Mit dem Stellenmarkt auf unserer Website des Landesverbandes der Hessischen Hebammen https://hebammen-hessen.de/beruf-hebamme/stellenmarkt/ möchten wir arbeitssuchenden Hebammen und ihren potenziellen Arbeitgeber*innen einen besonderen Service anbieten. Wir hoffen, dass sich dadurch die Suche nach einer neuen Mitarbeiter*in bzw. umgekehrt einer neuen Arbeitsstelle verkürzt. Die Stellenangebote können von den Arbeitgeber*innen selbstständig eingestellt werden. Dazu müssen Sie Zugangsdaten anfordern.

Folgende Angebote dürfen nicht in unseren Stellenmarkt auf der Website https://hebammen-hessen.de eingestellt werden:
• Angebote, die gegen Rechtsvorschriften, behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen (z. B. Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote)
• Angebote, die ganz oder teilweise bloßen Werbe- oder Geschäftszwecken dienen bzw. Produkte oder Dienstleistungen anpreisen,
• kostenpflichtige Angebote jeder Art.

Sofern sich inhaltliche Änderungen des Stellenangebots ergeben, bitten wir, diese im bestehenden Angebot zu aktualisieren.

Der Landesverband der Hessischen Hebammen bietet mit der Stellenbörse eine Plattform für Stellenangebote für Hebammen. Es sind daher ausschließlich freie Stellen anzubieten, die mit Hebammen besetzt werden sollen. Der Landesverband kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Stellenangebot bieten, noch ist es ihm ansonsten möglich, sich über angebotene Stelle tatsächlich, etwa über die Arbeitsbedingungen vor Ort, zu informieren.

Die Anbieter*innen von Stellen sind verpflichtet, die eingehenden Bewerbungen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Bewerbungen an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Bewerbers nicht zulässig.

Das Einstellen eines Stellenangebots einer Klinik ist kostenpflichtig. Nach Fertigstellen des Eintrags erhält die Klinik automatisch eine Rechnung des Landesverbandes der Hessischen Hebammen an die angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Die Zahlung ist auf das dort angegebene Konto innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Rechnungserhalt vorzunehmen. Stellenanzeigen für Hebammenpraxen und Geburtshäuser sind kostenfrei.

Jede Anzeige wird nach dem Ende der eingegebenen Bewerbungsfrist automatisch gelöscht.