Neue Informationen: Befristete Sonderregelungen für die Zeit der COVID 19-Pandemie

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat gemeinsam mit den anderen Hebammenverbänden und den Krankenkassen eine Vereinbarung zur Vergütung erzielt, die eine erste Entlastung für Sie ist.

Aufgrund der am 22. März 2020 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte Änderungen ergeben haben, wurde die befristete Vereinbarung vom 19. März 2020 durch die Vertragsparteien erneut angepasst.

Hier können Sie die angepassten befristeten Sonderregelungen für die Zeit der COVID 19-Pandemie herunterladen