Überarbeitung des Entwurfs des Versorgungsverbesserungesetzes nötig

Der Deutschen Hebammenverband e. V. (DHV) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG e. V) fordern in ihrer Pressemitteilung zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) dringend eine fachliche Überarbeitung der Fassung.

Beide Verbände verlangen, dass strukturelle Probleme in der Geburtshilfe durch das Gesetz nachhaltig gelöst werden müssten.

Um wirkliche Veränderungen herbeizuführen, seien neben der angemessenen Erhöhung der Hebammenstellen und der Anpassung an die benötigte Betreuungsrelation außerdem die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stellenfinanzierung sowie eine grundlegende Veränderung der Finanzierung und Strukturierung für die Geburtshilfe nötig, fehlten aber bislang.

Im Gesetzentwurf seien weder das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ sowie das vom Ministerium in Auftrag gegebene IGES-Gutachten zur Beschäftigungs- und Arbeitssituation von Hebammen berücksichtigt worden.

Um die Situation in der Geburtshilfe maßgeblich zu verbessern, sei weiterhin dringend ein umfassendes Geburtshilfestärkungs-Gesetz erforderlich.

Gemeinsam haben der DHV und die DGGG deshalb eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege vorgelegt.

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