Statement zur Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 12.11.2025
Der GKV-Spitzenverband hat am 12. November 2025 eine Pressemitteilung zum neuen Hebammenhilfevertrag veröffentlicht.
Darin stellt er Anpassungen im neuen Hebammenhilfevertrag in Aussicht, die sich auf die Vergütung der Arbeit von Beleghebammen positiv auswirken sollen.
Der Deutsche Hebammenverband begrüßt den Vorstoß des GKV-Spitzenverbands als wichtiges Zeichen, dass endlich die kritische Situation der Hebammen durch das Inkrafttreten des Vertrags ernstgenommen wird.
Wir hoffen darauf, dass es jetzt nochmal Verhandlungsspielraum gibt, um eine tragfähige Lösung zu erzielen, die unsere Kolleg*innen in der Geburtshilfe hält.
Denn bei näherer Betrachtung können die veröffentlichten Vorschläge die Verdiensteinbußen des Großteiles der Beleghebammen nicht ausgleichen, auch wenn Verbesserungen in Aussicht gestellt werden, die die Situation für einige Fälle abmildern könnten. Insgesamt lässt sich feststellen, dass so die Versorgungssicherheit nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
Der Darstellung das GKV-Spitzenverbands, dass der jetzt gültige Hebammenhilfevertrag umfassende strukturelle Veränderungen mit sich bringt, stimmen wir zu. Widersprechen müssen wir, wenn von einer deutlichen Verbesserung der Versorgung der gesetzlich Versicherten und einer verbesserten Vergütung für alle freiberuflichen Hebammen geschrieben wird.
Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbands bilden die Alltagsrealität in Kreißsälen mit Beleghebammen noch immer nicht ab und bringen keine entscheidende Verbesserung der Versorgungsqualität. So reicht es nicht die Lockerung der Bedingungen für den 1:1-Zuschlag nur auf die genannten Punkte „schnelle Geburt“ und „einmaliger Hebammenwechsel“ zu begrenzen. Auch kurzzeitige Notfallinterventionen, bis eine weitere Hebamme zur Verfügung steht, finden keine Berücksichtigung. Ähnlich verhält es sich mit der Abrechenbarkeit ambulanter Leistungen. Der unterbreitete Vorschlag deckt weder alle notwendigen Leistungen ab noch ermöglicht er allen Beleghebammen, diese tatsächlich abzurechnen.
Aus diesem Grund hat die Hebammenseite auch einen eigenen, konstruktiven Vorschlag zu einer Konvergenzphase eingebracht, dazu konnte aber bisher keine Einigung erreicht werden. Wichtig ist: Mit den genannten Anpassungen zum Belegsystem kann nicht einmal eine „schwarze Null“
erwirtschaftet werden. Nur wenn es gelingt, dass Beleghebammen keine Einkommenseinbußen hin- nehmen müssen und der entstandene hohe Dokumentationsaufwand deutlich reduziert wird, können wir diese Kolleg*innen in dem wichtigen Tätigkeitsbereich der klinischen Geburtshilfe halten. Jede Hebamme zählt.
Der DHV ist weiterhin gesprächs- und verhandlungsbereit. Eine Lösung muss Einkommenseinbußen verhindern und rechtssicher und praktikabel im Berufsalltag der Beleghebammen umsetzbar sein. An diesem Punkt sind wir aktuell noch nicht, wir brauchen einen tragfähigen Kompromiss!
Hier finden Sie die Meldung des GKF Spitzenverbands
Hier geht es zur Website des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)

