Gesundheitsministerkonferenz: Hebammen fordern Nachbesserungen am Hebammenhilfevertrag

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Anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Weimar am 11. und 12. Juni präsentieren der Deutsche Hebammenverband (DHV) und die Hebammenlandesverbände ihre Forderungen an die Politik für Nachbesserungen am neuen Hebammenhilfevertrag, der ab November die Gebührenordnung der Hebammen neu regelt. Es drohen wirtschaftliche Einbußen für Beleghebammen und dadurch Versorgungsengpässe in der Geburtshilfe.

Dazu sagt DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer:

„Kommt der Hebammenhilfevertrag wie geplant, wird dies die Versorgungssituation Schwangerer und Gebärender regional spürbar beeinträchtigen und damit bundesweit Auswirkungen auf Familien haben. Denn es ist kein individuelles Problem, dass Beleghebammen künftig finanzielle Einbußen von bis zu 35 Prozent erleiden. Bereits jetzt orientieren sich Hebammen um; ganze Belegteams haben bereits ihre Verträge mit Krankenhäusern gekündigt. Zwanzig Prozent der Kinder werden im Belegsystem geboren, in Bayern sind es sogar achtzig Prozent. Wenn Beleghebammen sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen ihren Beruf entscheiden, bricht ein wichtiger und qualitativ hochwertiger Teil der Geburtshilfe in Deutschland weg. Das dürfen wir nicht zulassen! Dafür rufen wir am Mittwoch zu einer Kundgebung vor der GMK auf und bringen entsprechende Anträge in die Versammlung ein.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen argumentiert, er wolle die 1:1-Betreuung fördern, gefährdet aber gleichzeitig dasjenige klinische Versorgungsmodell, in dem deutlich mehr 1:1-Betreuung stattfindet als in anderen klinischen Settings. Als größter Berufsverband fordern wir hier eine Nachjustierung auf politischer Ebene. Wir wollen erreichen, dass Beleghebammen schon ab der ersten Frau, die sie unter der Geburt betreuen, hundert statt wie vorgesehen nur achtzig Prozent des festgelegten Stundensatzes erhalten. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Stundenvergütung aller Hebammen mindestens an die Grundlohnentwicklung angepasst wird – bislang besteht hier eine Deckungslücke von 12,4 Prozent. Diese Forderungen tragen wir in Weimar an die Gesundheitsminister*innen heran. Um zu verhindern, dass Belegteams wegbrechen und eine Lücke in der geburtshilflichen Versorgung entsteht, braucht es eine Lösung vor der Sommerpause!”

Hintergrund:

Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die in Kliniken die Geburtshilfe sicherstellen. Sie sind nicht an starre arbeitsrechtliche Vorgaben gebunden und müssen ihren Arbeitsalltag flexibler den Anforderungen im Kreißsaal anpassen. So können sie Frauen unter der Geburt bedarfsgerecht begleiten und die ambulante Versorgung gut mit der klinischen Geburtshilfe verknüpfen.

Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die bundesweit rund 19.000 freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen.

Weitere Informationen:

„Der neue Hebammenhilfevertrag – Eine Herausforderung für die Versorgungssicherheit“
Richtigstellung des Infopapiers des GKV-Spitzenverbands zur Abrechnung im Beleghebammensystem

Mehr dazu auf der Website des Deutschen Hebammenverbands (DHV)