Partielle Berufszulassung gefährdet Sicherheit von Mutter und Kind
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Zur Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetztes (PflStudStG) erklärt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin:
„Ich bin entsetzt über den leichtfertigen Umgang der Koalition mit der Sicherheit von Mutter und Kind. Mit dem Beschluss des Pflegestudiumstärkungsgesetzes führt die Koalition eine partielle Berufszulassung für den Hebammenberuf ein. Und zwar ausgerechnet für die hochsensiblen Bereiche der Betreuung der Geburt und der Überwachung des Wochenbetts.
Zukünftig dürfen Personen, die für eine vollständige Zulassung als Hebamme den Umfang eines ganzen Studiums nachholen müssten, sich eine partielle Berufszulassung für diese kritischen Bereiche holen. Das ist absurd und aus fachlicher Sicht sogar verantwortungslos.
Jede Frau in Deutschland hat das Recht auf die Betreuung durch eine voll ausgebildete Hebamme unter der Geburt und im Wochenbett. Hier darf auf keinen Fall an der Qualität der Betreuung gespart werden! Auch die Begründung des Bundesministeriums, dass aufgrund von Vorgaben der EU eine partielle Berufszulassung ermöglicht werden muss, befreit den Gesetzgeber nicht von der Pflicht, die Patientensicherheit lückenlos zu garantieren. Der DHV hat von Anfang an eindringlich gewarnt und konkrete Vorschläge gemacht, wie eine rechtssichere Regelung zur partiellen Berufszulassung aussehen müsste, damit die Sicherheit von Mutter und Kind unter diesen Umständen bestmöglich gewahrt werden kann. Es ist ernüchternd mit anzusehen, dass die Koalition unsere Warnungen und Vorschläge in den Wind geschlagen hat.”
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Hier kommen Sie zur Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes (DHV)